Tiersitterexpress Helga Moursy
Tiersitterexpress Helga Moursy
Mobiles Tiersitterservice für Hunde, Katzen und Kleintiere
Mobiles Tiersitterservice für Hunde, Katzen und Kleintiere
Allgemeine Daten:
Helga Moursy
Moorgasse 15
2700 Wiener Neustadt
Gerichtsstand: Wiener Neustadt
1. Örtlichkeit:
Die Tierbetreuung von Katzen und anderen Kleintieren findet grundsätzlich beim Tierbesitzer zu Hause statt. Die Betreuung von Hunden wird, wenn nicht anders vereinbart an obiger Adresse oder bei einer geeigneten Person durchgeführt.
Bei Betreuung an obiger Adresse oder bei einer geeigneten Person gilt folgendes: Die Örtlichkeit wurde besichtigt und ist auch nach Ansicht des Tierbesitzers zur Beherbergung seines Tieres geeignet.
2. Übergebene Tiere:
Das laut Datenblatt übergebene Tier ist nicht aggressiv gegenüber Menschen oder anderen Tieren. Es hat alle notwendigen Impfungen erhalten; der Tierbesitzer bestätigt, über alle notwendigen Impfungen aufgeklärt zu sein.
Der Tierbesitzer verpflichtet sich, über Krankheiten des übergebenen Tieres aufzuklären, notwendige Medikamente und Hinweise zu deren richtigen Anwendung müssen der Betreuungsperson bei Übergabe des Tieres ebenso übergeben werden. Eine besondere Pflege des Tieres sowie die Art und Weise der Medikamentenvergabe erfolgt gemäß den schriftlichen Hinweisen des Tierbesitzers. Frau Helga Moursy übernimmt keinerlei Haftung für unrichtige Medikamentenvergabe oder den falschen Einsatz von Behandlungsgeräten.
Sollte sich während der Betreuung das übergebene Tier auf Grund von Krankheiten oder Verhaltensauffälligkeiten als nicht geeignet zur Unterbringung an der vereinbarten Adresse erweisen, so kann Frau Moursy dem Tierbesitzer sein Tier zurückgeben bzw. für eine andere geeignete Unterbringung sorgen. Sollten dadurch weitere Kosten entstehen, sind diese vom Tierbesitzer zu tragen.
3. Krankheiten – Verletzungen:
Bei Verdacht auf Krankheiten oder Verletzungen ist Frau Helga Moursy berechtigt, das Tier von einem Tierarzt untersuchen oder behandeln zu lassen. Die Kosten dafür hat der Tierbesitzer zu tragen, ebenso wie die erforderlichen Nachbehandlungskosten. Tiere mit ansteckenden Krankheiten oder Parasiten können nicht an obiger Adresse untergebracht werden.
Verletzungen durch andere ebenfalls von Frau Moursy oder ihren Mitarbeitern betreute Tiere sind nicht auszuschließen und Frau Helga Moursy übernimmt keine Haftungen dafür.
Bei Tod des Tieres während der Zeit seiner Betreuung durch Frau Helga Moursy wird es mangels anderer schriftlichen Vereinbarungen artgerecht entsorgt, die Kosten hierfür hat der Tierbesitzer zu tragen.
4. Haftung des Tierbesitzers
Der Tierbesitzer verpflichtet sich zum Ersatz aller durch sein Tier verursachten Schäden, welche üblicherweise nicht zu erwarten sind. Ist der Übergeber des Tieres nicht der Tierbesitzer selbst, so haftet dieser ebenso für alle durch die Unterbringung des Tieres entstandenen Schäden. Es wird daher dringend angeraten eine entsprechende Haftpflichtversicherung abzuschließen, die auch für Schäden bei Betreuung durch eine andere Person als dem Tierbesitzer aufkommt, sofern noch keine vorhanden ist.
5. Kosten:
Es gelten die aktuellen Preise laut Preisliste.
Bei Betreuung beim Tierbesitzer sind 50 % der Kosten bei Übernahme des Tieres durch Frau Helga Moursy fällig, der Rest bei Rückgabe an den Tierbesitzer.
Bei Unterbringung beim Tiersitter ist die Anzahlung bereits bei der Platzreservierung fällig. Die übrigen Kosten der Unterbringung des Tieres im Reservierungszeitraum sind bei Betreuungsbeginn des Tieres fällig.
Geleistete Anzahlungen werden bei Stornierung bis zu 14 Tagen vor dem Reservierungstermin zu 50 % rückerstattet, bei Stornierung bis zu 7 Tagen vor dem Reservierungstermin zu 25 %, bei späterer Stornierung werden Anzahlungen nicht rückerstattet.
Die Abrechnung erfolgt in Kalendertagen (0–24 Uhr). Die Unterbringungskosten enthalten keine Futterkosten. Das Futter muss vom Tierbesitzer mit entsprechender schriftlicher Anleitung über Menge und übliche Futterzeit beigestellt werden.
Falls sich bei Unterbringung an obiger Adresse während des Aufenthaltes herausstellt, dass das Tier unverträglich gegenüber anderen Tieren ist oder läufig wird, steht es Frau Helga Moursy frei, das Tier in einem separatem Raum unterzubringen bzw. auf Kosten des Tierbesitzers für eine andere geeignete Unterkunft zu sorgen.
6. Abholung:
Bei Unterbringung beim Tiersitter ist der Tierbesitzer verpflichtet, das Tier zum vereinbarten Termin abzuholen. Bei vorzeitiger Abholung des Tieres kann keine Rückerstattung des bezahlten Betrages erfolgen. Personen die nicht Tierbesitzer oder Überbringer des Tieres sind, benötigen eine schriftliche Vollmacht des Tierhalters, um das Tier entgegen nehmen zu können.
Eine Verlängerung des Aufenthaltes bzw. der Betreuungszeit aufgrund Krankheit oder anderer unvorhergesehener Umstände ist nur bei freiem Platz möglich und ist in jedem Fall schriftlich festzuhalten.
Bei nicht rechtzeitiger Abholung des Tieres zum vereinbarten Termin muss jeder weitere Kalendertag einzeln zum jeweils gültigen Tagespreis verrechnet werden bzw. sind die Kosten einer anderweitigen Unterbringung vom Tierbesitzer zu bezahlen. Ab 7 Tagen nach dem vereinbarten Abholtermin ist Frau Helga Moursy berechtigt, das übergebene Tier in ein Tierheim zu bringen oder zum Verkauf freizugeben. In diesem Fall verliert der Tierbesitzer jeglichen Anspruch.